AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (Cubus Marke und Design)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem
Grafikdesigner und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.
1.Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Entwürfe und Reinzeichnungen des Designers dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des
Designers nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung der Entwürfe
ist unzulässig.Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann,
wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall
nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die
urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien
insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in
doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Wurde keine Vergütung vereinbart, gilt
die laut dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) übliche Vergütung als
Berechnungsgrundlage der Vertragsstrafe.
1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den
jeweiligen Verwendungszweck. Soweit nichts anderes vereinbart, wird das einfache
Nutzungsrecht eingeräumt. In jedem Fall bleibt der Designer, auch bei Einräumung
ausschließlicher Nutzungsrechte, berechtigt, seine Entwürfe und Reproduktionen im Rahmen
der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Ein Auskunftsanspruch über den Umfang der
Nutzung steht dem Designer zu.
1.4 Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des
Designers. Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung
der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
1.5 Bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der
Entwürfe oder Reinzeichnungen ist der Designer als Urheber zu nennen. Bei Verletzungen des
Rechtes auf Namensnennung durch den Auftraggeber, hat dieser eine Vertragsstrafe in Höhe
der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei
konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Alle vom Designer erstellten Werke (Entwürfe und Reinzeichnungen) sind als persönliche
geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Die Regelungen des Urheberrechts
gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist.
1.7 Die wiederholte Verwendungen, Neuauflage oder Mehrfachnutzung der Werke (Entwürfe
und Reinzeichnungen) des Designers bedarf der schriftlichen Einwilligung des Designers und ist
honorarpflichtig.
1.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und
anderen Gründen begründen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Miturheberrecht.
2. Vergütung

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die
Vergütung ist, unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne Abzug zu zahlen.
2.2 Wird die vereinbarte Leistung in Teilen abgenommen ist eine entsprechende Teilvergütung
bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen
längeren Zeitraum, kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten Leistung verlangen.
2.3 Werden Werke (Entwürfe oder Reinzeichnungen) erneut oder in größerem Umfang als
ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die
zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und
anderen Gründen haben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keinen Einfluss auf die
Vergütung.
2.5 Die erbrachte Arbeitsleistung des Designers ist auch bei subjektivem Nichtgefallen
entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht
dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der
Gestaltung zu erwerben.
2.6 Kostenvoranschläge des Designers sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der
Designer nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten
Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.
3. Fremdleistungen und Nebenkosten

3.1 Der Designer ist, nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, zur Auftragserfüllung
notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Dem Designer ist hierfür eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben. Das gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Preises
für die Fremdleistung.
3.3 Alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung entstehende
Nebenkosten (z.B. Andrucke, Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) werden vom
Auftraggeber erstattet.
3.4 Für Reisen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem
Auftraggeber Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Die Reisen werden zuvor mit dem
Auftraggeber abgesprochen.
4. Eigentum und Rückgabepflicht

4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt.
Eigentumsrechte werden dabei in keinem Fall übertragen. Originale sind dem Designer
spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber,
die zur Wiederherstellung notwendigen, Kosten unverzüglich zu erstatten. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten

5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten ist dies
schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Stellt der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung,
dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3 Gefahren und Kosten des Transports (online und offline) von Datenträgern, Dateien und
Daten trägt der Auftraggeber.
5.4 Der Designer haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an
Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim
Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung des Designers
ausgeschlossen.
6. Korrekturen, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster
vor.
6.2 Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, schließen Auftraggeber und
Designer zuvor eine schriftliche Vereinbarung darüber ab. Führt der Designer die
Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt
entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer unaufgefordert
fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung

7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus positiven Vertragsverletzungen oder
unerlaubten Handlungen resultieren.
7.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers.
7.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die
Richtigkeit von Text und Bild.
7.4 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche
Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem
Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat
der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach
Lieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und
mängelfrei abgenommen.
7.6 Der Designer haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf
Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters, beauftragt werden.
7.7 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder
Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in
ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, ist der Designer von der Haftung freigestellt.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Die Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen, die Erstellung und
Vorlage weiterer Entwürfe, sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium,
Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen
Vorlagen, Daten und Dateien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder die Vorlagen nicht frei von
Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen

9.1 Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland
oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt,
wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
9.2 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen, berührt
die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.